Entgehen
, verb. irreg. neutr. (
S. Gehen,) welches das Hülfswort seyn zu sich
nimmt, von einem Orte weggehen, sich von einem Orte entfernen. In dieser
eigentlichen, aber veralteten Bedeutung, kommt ingan für abire, weggehen,
bey dem Ottf. vor. Im Hochdeutschen gebraucht man es noch, 1) figürlich,
in den Redensarten: die Kräfte sind ihm entgangen, er hat seine
Kräfte verloren; der Athem entgehet mit; wenn einem Mann im Schlafe der
Same entgehet, 3 Mos. 15, 16. Er lässet sich nicht leicht einen Vortheil
entgehen. 2) In eingerer Be-deutung, einer unangenehmen Sache ausweichen. Einem
Übel entgehen. Einer großen Gefahr entgehen. Dem Feuer kann man wohl
entgehen, aber nicht so leicht dem Wasser. Gottes Händen Kann niemand
entgehen. Er ist der Strafe entgangen, hat ein Mittel gefunden mit der Strafe
verschont zu werden.Anm. Bey dem Ottfried lautet dieses Wort ingan und intgan,
im Nieders. untgaan. Veraltete, aber doch im Hochdeutschen ungewöhnliche
Bedeutungen sind: 1) Nicht entgehen können, nicht umhin können, im
Oberdeutschen. 2) Nicht umhin können zu gestehen, einzuräumen.
Ich aber sage dieß, daß niemand kann
entgehen, Daß diese That doch nicht unmöglich könne seyn,
Opitz.
3) Vor Gerichte frey gesprochen werden, sich einer Anklage
entledigen, im Nieders. Mit seinem Eide entgehen, sich los schwören. 4)
Ausgleiten.
Es sollten bald die Füße mir Durch falschen Tritt
entgangen seyn, Opitz.
[
1823-1824]