Entführen
, verb. reg. act. wegführen, davon führen. 1)
Eigentlich. Es wurde viel Holz von dem Wasser entführet, Bluntschli. Einem
Vieh, Geld entführen. In diesem eigentlichen Verstande kommt es im
gemeinen Sprachgebrauche nur im Oberdeutschen vor. Im Hochdeutschen gebraucht
man es am häufigsten von der heimlichen und gewaltsamen Wegführung
einer Person, besonders des andern Geschlechtes. Eine Jungfrau entführen.
Einem Vater seine Tochter, dem Bräutigam seine Verlobte entführen. 2)
Figürlich, in der höhern Schreibart. So wird auch keine Zeit dir
diesen Ruhm entführen, Hofmannsw. So auch die Entführung, ingleichen
der Entführer, der eine Person weiblichen Geschlechtes entführet.Anm.
Ottfried gebraucht intfuaren in allgemeiner Bedeutung so wohl für educere,
als auch für auferre. Nieders. untfören. [
1821-1822]