Entfahren
, verb. irreg. neutr. (
S. Fahren,) welches das Hülfswort seyn erfordert.
1) Eigentlich in der weitesten Bedeutung des Wortes fahren, von einer schnellen
unerwarteten Bewegung von einem Orte weg. Die Art entfuhr dem Stiele. Der Fisch
entfuhr mir unter den Händen. Noch mehr aber, 2) figürlich, von
Worten und Tönen, wenn sie plötzlich und wider Willen, wenigstens
ohne Bewußtseyn hervor gebracht werden. Bey diesen Worten entfuhr ihm ein
Seufzer. Wie leicht kann uns nicht im Affect ein Wort wider unser Willen
entfahren! Bist du nicht selber Schuld, wenn mir ein Wort im Zorne
entfähret? Wie denn einem Menschen ein Schwur entfahren mag, ehe denn ers
dachte, 3 Mos. 5, 4.Anm. Bey dem Ottfried und Notker bedeutet intfuarin und
inpharen auch entfliehen. In einigen Niedersächsischen Urkunden kommt den
Zoll entfahren, active, für verfahren vor. [
1819-1820]