Entern
, verb. reg. act. in der Schifffahrt, ein feindliches Schiff mit
Haken an sich ziehen, selbiges zu ersteigen. Ein Schiff entern. Der Feind
versuchte zu entern. Man kam so nahe, daß man entern konnte. Daher die
Enterung, die Handlung des Enterns, und der Enterhaken, ein eiserner Haken mit
vier bis fünf Klauen, der an einem Taue befestiget ist, und in das
feindliche Schiff geworfen wird, dasselbe an sich zu ziehen.Anm. Im Nieders.
und Holländ. lautet dieses Wort gleichfalls entern, im Dän. entre, im
Engl. enter. Es ist ohne Zweifel aus dem Franz. entrer, eingehen, hinein gehen,
gebildet. [
1819-1820]