Entbrechen
, verb. irreg. recipr. (
S. Brechen,) sich mit Gewalt von etwas los brechen, mit
der zweyten Endung der Sache. 1. Eigentlich, sich einer Sache mit Gewalt
entschlagen. Sich alles Gehorsames, aller Pflicht entbrechen.
Was Weise hat sie denn des Lebens sich entbrochen? Opitz;
d. i. sich selbst getödtet. Doch diese Bedeutung ist im
Hochdeutschen ungewöhnlich. 2. Figürlich. 1) Sich enthalten, den
Umgang mit einer Person, den Gebrauch einer Sache vermeiden.
Du mußt dich oder willst dich meiner selbst entbrechen,
Günth. Denn sich meiner zu entbrechen,Ist sie schon gestraft genug,
ebend.
2) Zurück halten, sich enthalten. Ich kann mich kaum der
Thränen entbrechen. Ich konnte mich nicht entbrechen, ihm das Gegentheil
zu versichern. Im Oberdeutschen sind in dieser Bedeutung auch entlegen und
entschütten üblich.Anm. Ent druckt in diesem Zeitworte den Terminum a
quo aus. Da Brechen einen großen Umfang der Bedeutung hat, so würde
es leicht seyn, entbrechen in dem gedoppelten figürlichen Sinne auch von
andern Bedeutungen des einfachen Zeitwortes herzuleiten. So ferne brechen
ehedem auch für verbrechen gebraucht wurde, bedeutete entbrochen auch ohne
Schuld, unschuldig.
Welcher nun nit volgt meinem rat,Gen den will ich embrochen
sein,
Theuerd. Kap 110; gegen den will ohne Schuld
seyn. [
1817-1818]