Der Einzögling
, des -es, plur. die -e, ein nur in einigen Gegenden, z. B. in
dem westlichen Preußen, übliches Wort, einen Einheimischen, ein
Landeskind auszudrucken, einen Einwohner, der in dem Lande selbst geboren und
erzogen ist, im Gegensatze eines Ausländers. Daher das
Einzöglingsrecht, in eben diesen Gegenden, das Indigenat, Jus indigenatus.
S. Zögling. [
1765-1766]