Der Einzug
, des -es, plur. die -züge. 1) Die Handlung des Einziehens
in der ersten Bedeutung des Neutrius. Der Einzug des Landesherren in die Stadt.
Ein feyerlicher Einzug. Einen Einzug, seinen feyerlichen Einzug halten. Der
Einzug der feindlichen Truppen, der Besatzung in die Stadt. Von dem Einziehen
eines Eigenthümers oder Miethmannes in ein Haus oder in eine Wohnung wird
dieses Wort nur selten gebraucht. 2) Was eingezogen wird, in der ersten
Bedeutung des Activi. So wird nun den Zimmerleuten ein eingezogener Balken,
eine eingezogene Schwelle zuweilen ein Einzug genannt. [
1765-1766]