Ehebrechen
, verb. reg. neutr. welches nur im Infinitive üblich ist.
Du sollst nicht ehebrechen. Stehlen und Ehebrechen hat überhand genommen,
Hos. 4, 2. In den übrigen Arten und Zeiten wird die vollständige
Redensart, die Ehe brechen, gebraucht.
S. Ehe 1. Zwar heißt es noch Jerem. 23, 14: wie sie
ehebrechen, aber im Hochdeutschen ist solches ungewöhnlich.
S. Ehebruch. [
1641-1642]