Der Ehebruch
, des -es, plur. die -brüche. 1) Die Verletzung der
ehelichen Treue durch fleischliche Vermischung mit andern verheiratheten oder
unverheiratheten Personen; ohne Plural. Ehebruch begehen. Ehebruch treiben, in
der biblischen Schreibart. Sich des Ehebruches schuldig machen. Im Ehebruche
ergriffen werden. 2) Dieses Verbrechen im Concreto betrachtet, einzelne
Fälle, da sich Personen des Ehebruches schuldig gemacht. Es sind jetzt
viele Ehebrüche vor Gerichte anhängig.Anm. Eigentlich bedeutet dieses
Wort die Verletzung einer jeden Verbindlichkeit. Für Ehebruch in der
heutigen Bedeutung gebrauchten Ottfried und Notker Huor, Vberhuor, Legir huor,
(
S. Hure,) der Schwabenspiegel Überhure, und noch
Besold Oberhurerey, der Verfaser von Boxhorns Glossen Vbarligida, ein alter
Schriftsteller bey dem Pez Merhuar, die Niedersachsen Averspel, Bysprung,
Bytritt, die Holländer Overspel, die Schweden Forlegnysse, und Mathesius
in der Berg-Postille Eheketzerey. Ehebrechen aber heißt bey dem Tatian
forlegen, im Schwed. förligga, und ein Ehebrecher bey dem Notker
Uberhuorar, Nieders. Averspeller. [
1643-1644]