Der Ehebrecher
, des -s, plur. ut nom. sing. Fäminin. die Ehebrecherinn,
plur. die -en, eine Person, welche die Ehe bricht, in der engsten Bedeutung des
Wortes Ehebruch. Der Ehebrecher soll des Todes sterben, 3 Mos. 20, 10. Ehedem
bedeutete dieses Wort einen jeden Übertreter eines Gesetzes, ingleichen
einen Bundbrüchigen. [
1641-1642]