Einstehen
, verb. irreg. neutr. (
S. Stehen,) welches das Hülfswort seyn erfordert,
hinein stehen, d. i. Eintreten, doch nur In einigen Fällen. 1) Ein Amt,
einen Dienst antreten, in einigen Gegenden Oberdeutschlandes. Der Amtmann ist
noch nicht eingestanden. Besonders von dem Gesinde. Der Knecht, Die Magd wird
bald einstehen. In eine Kost einstehen, eintreten. In die Miethe einstehen, sie
beziehen.
S. Einstand. 2) In einen Kauf, in einen Handel mit
einstehen, mit Theil daran nehmen; wofür doch im Hochdeutschen anstehen
üblicher ist. 3) Die Gewähr leisten, Bürge werden; vermuthlich
als eine Anspielung auf das in Niedersachsen noch übliche Einlager. Ich
kann dafür nicht einstehen, nicht gut seyn. Ich stehe für Alles ein.
Niedersächsisch instaan. 4) In einen Kauf einstehen, in des Käufers
Rechte treten, kommt wenig vor, obgleich das Hauptwort Einstand in dieser
Bedeutung noch üblich ist,
S. dieses Wort. [
1751-1752]