Einsprechen
, verb. irreg. (
S. Sprechen,) welches in doppelter Gestalt gebraucht
wird. I. Als ein Activum, durch Worte in eines der Gemüthe hervor bringen,
gleichsam hinein sprechen; doch nur mit den Hauptwörtern Herz, Muth und
Trost. Jemanden ein Herz einsprechen, ihn durch Zureden herzhaft zu machen
suchen. Ich sprach ihm Trost ein, tröstete ihn. Suche ihr Muth
einzusprechen, Weiße. Sie wollen mir stets einen Muth einsprechen, Gell.
II. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben. I. Widersprechen, mit der
dritten Endung der Person, im Oberdeutschen, jemanden einsprechen; besonders,
gerichtlich widersprechen, wofür doch im Hochdeutschen Einspruch thun
üblicher ist. In einigen Gegenden kommt auch das Hauptwort der Einsprecher
vor, von demjenigen, welcher Einspruch thut. 2. Bey jemanden einsprechen, ihn
auf kurze Zeit besuchen. Sprechen sie doch einmahl bey mir ein.
Von allen Schäfern, die ich kenne, Spricht wohl Damöt
am meisten ein, Bernh.
Anm. Es scheinet, daß Opitz dieses Zeitwort für
versprechen gebraucht habe:
Drum sprachen sie ihm auch mit wahren Worten ein, Als Gottes
treuem Knecht, ihm künftig treu zu seyn.
welcher Gebrauch doch im Hochdeutschen ganz fremd
ist. [
1749-1750]