Einspännig
, adj. et adv. von dem Zahlworte Ein. 1) Eigentlich, nur mit
Einem Pferde bespannet. Einspännig fahren. Ein einspänniges Fuhrwerk.
Ein einspänniger Wagen. 2) Figürlich, einzeln, von Personen, doch nur
in einigen wenigen Fällen. Ein einspänniges Bett, worin nur Eine
Person schlafen kann, welches in Obersachsen ein einmännisches, an ander
Orten aber ein einschläferiges genannt wird. Im Bergbaue wird derjenige,
welcher eine Zeche allein bauet, ein Eigenlöhner, auch ein
Einspänniger genannt. In einigen Städten, z. B. in Nürnberg, in
Erfurt u. s. f. sind es obrigkeitliche Diener, welche gemeiniglich beritten
sind, und einzeln in allerley Verrichtungen gebraucht werden, reitende Bothen,
einzelne Reiter; im Schwed. Enspaennare.Anm. In der zweyten Bedeutung stammet
spännig von Span oder Gespan, ein Mitarbeiter, Nebengesell ab. Ein
Einspänniger bedeutet also nicht, wie Gottsched will, jemanden, der die
Verbrecher in das Gefängniß spannet, zu welcher Verrichtung die
Einspänniger vielleicht nirgends gebraucht werden, weil sie von besserer
Art sind, als die Schärgen, Häscher, Stadtknechte u. s.
f. [
1747-1748]