Einschleppen, verb. reg. act. hinein schleppen, in einigen Fällen. Verbothene Waaren einschleppen, in das Land, in eine Stadt. Ein Schiff einschleppen, es vermittelst Taues in den Hafen ziehen. Im Oberdeutschen sagt man auch, sich in einen Ort einschleppen, für einschleichen. Daher die Einschleppung. [1739-1740] | |