Einschleifen
, verb. reg. act. 1) Von Schleife, traha, auf der Schleife
einführen, oder hinein führen; besonders, von der heimlichen Einfuhre
verbothener Waaren. Verbothene Waaren einschleifen. 2) Von Schleife, Schlinge,
wie es scheinet. Bey den Schlössern wird der Stulp eines Schlosses
eingeschleifet, wenn es vermittelst einiger Einschnitte, welche den
Schwalbenschwänzen der Tischler gleichen, in den Umschweif des Schlosses
gefüget wird. So auch die Einschleifung. [
1739-1740]