Einreißen
, verb. irreg. (
S. Reißen,) welches in doppelter Gattung
üblich ist. 1. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte seyn, einen
Riß einwärts bekommen, im Gegensatze des Ausreißens. Der Zeug
reißet ein. Ingleichen nach innen zu reißen, d. i. gespalten werden.
So reißet das Holz zuweilen ein, wenn es gespalten wird, d. i. die Spalte
gehet zu tief nach innen zu.
S. Ausreißen. 2. Als ein Activum. 1) Einen Riß
in etwas machen. Ein Stück Zeuges, die Leinwand einreißen. 2)
Niederreißen, von Gebäuden, Mauern u. s. f. Ein Haus, ein
Gebäude, eine Mauer, einen Zaun einreißen. Götzenaltäre
einreißen. Das Dach einreißen. So auch die Einreißung, in der
thätigen Gattung.2. [
1729-1730]