Die Einnahme
, plur. die -n, von dem Verbo einnehmen. 1. Die Handlung des
Einnehmens; ohne Plural. 1) Von der Besitznehmung eines Ortes oder Landes. Die
Einnahme einer Stadt, eines Schlosses, eines Landes. Die Einnahme dieses Ortes
hat vieles Blut gekostet. 2) Von der Einnehmung des Geldes, der Früchte u.
s. f. Wer hat die Einnahme? wer nimmt das Geld in Verwahrung? 2. Was
eingenommen wird, in der 5ten Bedeutung des Verbi, Geld und andere bewegliche
Güter, welche man einnimmt, Einkünfte. Viele, wenige Einnahmen haben.
Er hat gute Einnahme. Haben sie heute gute Einnahme gehabt? Die Ausgabe
übersteiget die Einnahme. Seine Einnahme vermehren. Ingleichen die
Rechnung, welche man über die Einnahme führet. Etwas mit in die
Einnahme bringen. 3. Der Ort, wo Geld eingenommen wird, im gemeinen Leben.
Daher die Geleitseinnahme, Steuereinnahme, Accis-Einnahme u. s.
f. [
1723-1724]