Einmuthen
, verb. reg. act. welches nur noch im gemeinen Leben üblich
ist, um die Aufnahme in eine Zunft oder Gesellschaft bitten. Sich bey einer
Zunft, bey einer Innung, bey einem Gewerke einmuthen, bey den Handwerkern.
Daher die Einmuthung. Die Einmuthung thun, verrichten.
S. Muthen. [
1723-1724]