Muthen
, [
337-338] verb. reg. welches in
doppelter Gestalt üblich ist. 1) * Als ein Neutrum, von welchem aber nur das
Mittelwort gemuthet mit dem Zeitworte seyn, und auch hier nur im Oberdeutschen
üblich ist. Gemuthet seyn, gesinnt seyn. Ich weiß nicht, wie er gemuthet ist.
Wohl gemuthet seyn, gut gesinnet, ingleichen gutes Muthes; aufgeräumt seyn. Ich
bin gemuthet, eine Reise vorzunehmen, gesonnen, Willens. In einigen Gegenden
lautet es auch gemüthet. Im Hochdeutschen ist es unbekannt. 2) Als ein Activum,
verlangen, begehren, besonders förmlich um etwas Ansuchung thun, in welchem
Verstande es noch zuweilen üblich ist. Bey den Handwerkern muthet ein Gesell
das Meisterrecht, wenn er um die Aufnahme in die Innung förmlich ansuchet. So
auch im Lehenswesen. Ein Lehen muthen, den Lehensherren um die Ertheilung des
Lehens, um die Investitur, förmlich bitten. Wer im Bergbaue eine Fundgrube u.
s. f. bauen will, muß selbige muthen, d. i. um die Erlaubniß und Belehnung
anhalten. Mütet er Gelaitz, verlanget er ein Geleit, im Schwabensp.
Ich wil an die reinen guolen Lones noch genaden muoten Als von
recht en eigen man, Kristan von Hamle;
d. i. verlangen, begehren.
Des wil ich ze Gotte muoten, Heinr. v. Frauenberg.
Es gehöret zu dem Hauptworte Muth, so fern es ehedem auch
das Verlangen, den Willen bedeutete, in welchem Verstande es noch bey dem
Ottfried vorkommt. (
S. auch Anmuthen und Zumuthen.) (In Vermuthen hat es
noch eine andere Bedeutung, welche aber gleichfalls in dem Hauptworte Muth
gegründet ist. Daher die Muthung in allen den Fällen, wo das Activum gebraucht
wird, die feyerliche Ansuchung um eine Sache. Im Bergbaue nimmt der Bergmeister
die Muthung an; er bestätiget die Muthung, wenn er dem Muther wirklich die
Lehen ertheilet. [
337-338]