Einbrechen
, verb. irreg. (
S. Brechen,) welches in doppelter Gattung üblich
ist. I. Als ein Activum, niederbrechen, zerbrechen, und einreißen. Ein
Haus einbrechen. So auch die Einbrechung. II. Als ein Neutrum, mit dem
Hülfsworte seyn. 1) Brechen und herein fallen, nach innen zu brechen. Das
Eis brach ein. In der Landwirthschaft brechen Gerste und Hafer ein, wenn die
Ähren vor allzu großer Reife von selbst abbrechen. 2) Mit Zerbrechung
der Hindernisse in etwas hinein dringen. Es sind Diebe eingebrochen, in das
Haus. Figürlich, mit Überwindung der Hindernisse hinein dringen. So
bricht die Reiterey in den Feind ein, wenn sie dessen Glieder trennet und aus
einander sprenget. Nach einer noch weitern Figur, plötzlich annahen. Die
Gerichte Gottes brechen ein. Die einbrechenden Gerichte Gottes. Ja für
kommen überhaupt, doch nur in einigen Redensarten. Die Nacht bricht ein.
Die Kälte bricht ein.
S. Anbrechen, Brechen und Einbruch. [
1689-1690]