Das Ehrengericht
, des -es, plur. die -e, an einigen, besonders Oberdeutschen
Orten, ein Gericht, von welchem die Streithändel adeliger Personen
untersucht und entschieden werden. das Schlesische Ritter- und Ehrengericht,
welches sein eigenes Ehrenrecht und seinen Ehrenrichter hat.
S. Ehrentafel. [
1653-1654]