Das Ehrengedächtniß
, des -sses, plur. die -sse, ein Gedächtniß, d. i.
Denkmahl, welches jemanden zu Ehren errichtet oder verfertiget wird; ein
großen Theils veraltetes Wort, welches nur noch zuweilen von Lobschriften,
Leichenpredigten und andernMitteln, das rühmliche Andenken eines
Verstorbenen zu erhalten, gebraucht wird. [
1653-1654]