Die Ehrentafel
, plur. die -n, in einigen Gegenden, z. B. in der Ober-Lausitz,
ein Ehrengericht, d. i. ein Gericht, vor welchem die Ehrensachen der
Ritterschaft abgethan werden, und in welchem eine Ehren-Marschall den Vorsitz
hat. in der Nieder-Lausitz wird es auch die Rittertafel genannt.
S. Tafel. [
1655-1656]