Das Ehegericht
, des -es, plur. die -e, ein zur Entscheidung der in Ehesachen
vorfallenden Händel niedergesetztes Gericht, dergleichen Gerichte sich an
verschiedenen Orten befinden; an andern aber sind sie mit den Consistoriis, den
geistlichen und weltlichen Gerichten verbunden. [
1643-1644]