Der Ehegenoß
, des -ssen, plur. die -ssen, in der anständigern
Schreibart, Personen, die mit einander ehelich verbunden sind, von beyden
Geschlechtern. Zuweilen wird Ehegenoß nur allein von dem männlichen,
Ehegenossin aber von dem weiblichen gebraucht. Auch dieses Wort ist, so wie
Ehegatte, und Ehegattinn, nur in Beziehung auf die andere verbundene Person
üblich.
S. Ehegattinn. [
1643-1644]