Das Dütchen
, des -s, plur. ut nom. sing. ein Nahme verschiedener
Münzen am Niederrheine, in Westphalen und den Niederlanden. 1) Einer
Münze von achtzehn Pfennigen, oder drey Schillingen, deren sechzehn auf
einen Reichsthaler gehen; Nieders. Düt- [
1621-1622] jen. In andern selbst Oberdeutschen Provinzen war ein Dütchen
ehedem so viel als ein Doppelgroschen, oder zwey Groschen. 2) Der geringsten
Scheidemünze, deren acht auf einen Stüber, 400 aber auf einen Thaler
Banco gehen; ein Deut,
S. dieses Wort.Anm. Dütchen ist das Diminut. von
Deut, Holländ. Duyt. Frisch glaubt; daß diese Münze von dem
Franz. tete, Kopf, ihren Nahmen habe, wegen des darauf geprägten Kopfes,
von welchem Umstande auch die Kopfstücke ihren Nahmen bekommen
haben. [
1623-1624]