Driebrachen
, verb. reg. act. welches nur in der Landwirthschaft üblich
ist, einen Brachacker zum dritten Mahle pflügen, so wie zwiebrachen, ihn
zum zweyten Mahle pflügen bedeutet. Drie bedeutet im
Niedersächsischen drey Mahl, und auch im Oberdeutschen ist drier für
drey Mahl so ganz unbekannt nicht.
S. Zwier. In einigen Gegenden ist dafür drittarten
üblich.
S. Ären und Art. [
1551-1552]