Der Dreyßiger
, des -s, plur. ut nom. sing. 1) Ein Mitglied eines Colegii von
dreyßig Personen. Vermuthlich geschiehet es in dieser Bedeutung, daß
die Zöllner im Österreichischen zuweilen Dreyßiger genannt
werden. 2) Aus dreyßig Einheiten bestehend. So ist in der Landwirthschaft
einiger Gegenden ein Dreyßiger ein Haufen von dreyßig zusammen
gesetzten Garben. 3) Dreißig Jahre alt. Er ist ein Dreyßiger. Sie ist
bald eine Dreyßigerinn. Ein Dreyßiger, ein Wein, welcher dreyßig
Jahr alt ist. 4) Was im Jahre 1730 gebauet oder verfertiget worden. So
könnte ein Dreyßiger auch einen Wein bedeuten, der in dem gedachten
Jahre gewachsen ist. [
1551-1552]