Die Dienstpflicht
, plur. inus. 1) Die Verbindlichkeit zu gewissen Diensten aller
Art, in welcher Bedeutung aber dieses Wort wenig vorkommt. 2) Die
Verbindlichkeit zu Hofdiensten im Gegensatze der Lehenspflicht, welche
eigentlich nur auf Kriegsdienste gerichtet war. 3) An einigen Orten, derjenige
Eid, welchen ein Bedienter seinem Herren, und der Unterthan seiner
Grundherrschaft ablegen muß, und worinn er sich besonders zur treuen
Leistung der schuldigen Dienste verpflichtet. [
1491-1492]