Der Diebstahl
, des -es, plur. die -stähle. 1) Die Handlung des Stehlens,
oder die heimliche Entwendung des Eigenthumes eines andern; als ein Abstractum,
ohne Plural. Der Diebstahl ist verbothen. 2) Im Concreto, die wirkliche
heimliche Entwendung fremden Eigenthumes. Einen Diebstahl begehen. Sich eines
Diebstahles schuldig machen. Er hat sich vieler Diebstähle verdächtig
gemacht. Ein gewaltsamer Diebstahl, der mit Erbrechen und andern
Gewaltthätigkeiten verbunden ist. Ein offenbarer Diebstahl, wo der Dieb
auf frischer That ergriffen worden, im Gegensatze des heimlichen, wo solches
nicht geschiehet. 3) Figürlich, gestohlenes Gut, in welcher Bedeutung
dieses Wort nur zuweilen im gemeinen Leben vorkommt. Findet man aber bey ihm
den Diebstahl lebendig, u. s. f. 2. Mos. 22, 4.Anm. Dieses Wort kommt schon
seit dem 13ten Jahrhunderte vor. In dem Schwabenspiegel lautet es Diubstal, und
in dem alten Augsburg. Stadtbuche von 1276 gleichfalls Diupstal. Die letzte
Hälfte ist unstreitig von stehlen, denn Ottfried gebraucht auch das
einfache stal für einen Diebstahl. Dieb scheinet in dieser Zusammensetzung
ein Bey- und Nebenwort zu seyn, und noch seine eigentliche Bedeutung des
Heimlichen, des Verborgenen zu haben, weil sonst dieses Wort eine
ungewöhnliche Tavtologie enthalten würde.
S. Dieb. Die Alten gebrauchten für dieses Wort
theils Deube, im Nieders. Duve, im Angelsächs. Theofde, im Engl. Theft, (
S. Deube,) theils Diebheit, bey dem Ulphilas Thiubheit,
Thiubja, im Schwabensp. Diepheit.1. [
1483-1484]