De
, eine Endung verschiedener Hauptwörter, welche von
Zeitwörtern abgeleitet worden, das Abstractum derselben anzudeuten, und
weiblichen Geschlechtes sind. Diese Wörter entstehen so, daß die
Sylbe en von dem Verbo weggeworfen, und dafür de angehänget wird.
Freuen, Freude; zieren, Zierde; söhnen oder sühnen, Sünde; nahen
oder genahen, Gnade; heren, Herde; taufen, Täufde, welches noch in den
gemeinen Mundarten einiger Gegenden üblich ist; behören,
Behörde; lieben, Liebde; bähren, tragen, Bürde; begehren,
Begierde. In einigen dieser Wörter scheinet auch der vorher gehende
Selbstlaut einige Veränderungen erlitten zu haben; indessen stehet es noch
dahin, ob das Wort nicht von einer nun veralteten Form oder Mundart des Verbi
abgeleitet worden, die der heutigen Gestalt des Hauptwortes ähnlicher war.
Für begehren ist in einigen Mundarten noch jetzt gieren üblich.Viele
dieser abgeleiteten Wörter sind im Hochdeutschen veraltet, oder unter
andern Gestalten vorhanden. Die Alten sagten die Erbärmde, die
Begräbde, die Betrübde, die Bewegde, u. s. f. wofür wir jetzt
Erbarmung, Begräbniß, Betrübniß und Bewegung haben.In
andern Wörtern ist dieses de wieder weggeworfen worden, unerachtet
erweislich ist, daß die ältern Mundarten dasselbe gehabt haben.
Für Zierde und Begierde sind auch Zier und Begier üblich. Für
das Gehör und das Gesetz sagte man ehedem die Gehörde und die
Gesetzde. Andere haben nur ihr e weggeworfen und das o behalten, wie Tugend von
taugen, Schuld von schollen, sollen. Andere haben noch andere
Veränderungen erlitten; denn so sind aus Zierde Zierath, aus Heimde
Hei-math, aus Hemde das Österreichische Hemath, aus Ärmde Armuth, und
wie Frisch glaubt, aus Heilde so gar Heiland geworden.Es scheinet, daß
dieses de aus der gleich bedeutenden Endsylbe heit zusammen gezogen worden;
wenigstens sind beyde Sylben von einerley Bedeutung und Gebrauch;
S. Heit. Bey dem Ulphilas lautet diese Sylbe tha, bey
den Angelsachsen te, und bey den ältern Franken und Alemannen
tha.Übrigens ist diese Sylbe eine von denen, welche man nicht nach
Belieben den Zeitwörtern anhängen darf, um Hauptwörter daraus zu
bilden. Man muß es bey denjenigen bewenden lassen, die das Alterthum auf
uns vererbet hat. [
1427-1428]