Dauern
, verb. reg. neutr. welches gleichfalls das Hülfswort haben
erfordert, Unlust empfinden, mit der vierten Endung der Person, und ersten
Endung der Sache, doch nur von einigen besondern arten der Unlust. 1) Unlust
über eine begangene Handlung, Reue empfinden. Sich Verbrechen dauert ihn
nicht. Es dauert mich sehr, daß ich es gethan habe. Dauert dich dein
Versprechen schon wieder? Ingleichen auch von künftigen Handlungen.
Laß dich die Kosten nicht dauern, laß dich durch die Kosten nicht zum
Unwillen bewegen. Er läßt sich keine Arbeit dauern, er wird über
keine Arbeit unwillig. Gott Lob, daß ich mich keine Mühe, und keinen
Weg dauern lasse! Gell. Im Oberdeutschen gebraucht man dieses Wort
unpersönlich auch mit der zweyten Endung der Sache. Ach, wie dauert mich
die Zeit! Günth. 2) Mitleiden empfinden. Du gutes Kind, du dauerst mich,
Gell. ich habe Mitleiden mit dir. Er dauert mich sehr, hat mich sehr gedauert.
Er sagt, ich dauere ihn. Sie dauern mich von Herzen, Gell. Im Oberdeutschen ist
auch hier die zweyte Endung der Sache mit der unpersönlichen Form nicht
gelten. Es dauert mich seiner, für er dauert mich.Anm. Dieses Wort lautet
im Nieders. duren, bey den ältern Fränkischen und Alemannischen
Schriftstellern turen, im Oberdeutschen noch jetzt tauren. Sehr wahrscheinlich
ist dieses Wort von dem vorigen ganz verschieden, ob sich gleich von dessen
Abstammung wenig Zuverlässiges sagen lässet, zumahl da es in den
verwandten Sprachen zur Zeit noch nicht angetroffen worden. Indessen ist diese
Verschiedenheit noch nicht Grund genug, dieses Wort auch in der Schreibart von
dem vorigen zu unterscheiden, und es entweder tauern oder daueren zu schreiben.
Die erste Schreibart ist Oberdeutsch, und kommt in dieser Mundart auch dem
Zeitworte dauern, durare, zu. Die letzte ist wider die gelinde Aussprache der
Hochdeutschen;
S. Dauern 1. Anm. Über dieß sind beyde
Wörter durch die Wortverfügung schon so von einander unterschieden,
daß man in keinem Falle Gefahr laufen wird, sie mit einander zu
verwechseln. [
1419-1420]