Dauerhaftig
, -er, -ste, adj. et adv. welches das vorige mit der
müßigen Alemannischen Verlängerung ist, und daher im
Hochdeutschen gar wohl entbehret werden kann. Daher das Substantiv die
Dauerhaftigkeit, das Vermögen lange zu dauern, die Dauer; welches
üblicher ist, als dauerhaftig.1. [
1419-1420]