Darthun
, verb. irreg. act. (
S. Thun,) * Eigentlich, darstellen, körperlich
gegenwärtig machen; in welcher Bedeutung aber dieses Wort nicht
üblich ist. 2) Figürlich und in engerer Bedeutung, die Wahrheit oder
Falschheit einer Sache begreiflich machen. Ich kann es mit seinen eigenen
Briefen darthun, daß mir Unrecht geschiehet. Etwas mit Zeugen darthun.
Ingleichen, die Wahrheit oder Falschheit einer Sache durch Gründe deutlich
machen, beweisen. Ich habe es ihm auf die unwidersprechlichste Art dargethan.
In einer Decision des Administratoris des Erzbisthums Magdeburg von 1671
heißt es von diesem Worte: "Weil auch wegen des Wortes darthun - viel
Streit in denen Gerichten entstanden - so wird hiermit decidiret, daß im
Fall einem per sententiam oder decretum etwas darzuthun auferlegt würde,
hierdurch ein ordentlicher oder förmlicher Beweis, durch das Beybringen
aber nur eine bloße Bescheinigung verstanden werde." [
1403-1404]