Darstrecken
, verb. reg. act. welches im Oberdeutschen am üblichsten
ist, aber doch auch zuweilen in der Hochdeutschen höhern Schreibart
vorkommt, hinstrecken. Da sie es von ihm forderten - streckte er die Hände
dar, 2 Macc. 7, 10.
Hier streckt ein Faun den vollen Becher Der Nymphe dar, die ihn
zu küssen winkt, Wiel.
Ingleichen figürlich, darbiethen. Der Leib und Gut
für sein Volk dargestreckt, 2 Macc. 15, 30. Wie auch für darleihen.
Einem Geld darstrecken, vorstrecken, leihen. So auch die Darstreckung.
S. Dar. [
1403-1404]