Das Collegium
, des -gii, plur. die -gia, eine jede Versammlung oder
Gesellschaft gleicher Personen, diese Personen selbst als ein Ganzes
betrachtet, und der Ort, wo sich dieselben versammeln. Das churfürstliche,
das fürstliche Collegium, auf dem Reichstage zu Regensburg. Das
Cabinetts-Collegium, Kammer-Collegium, Justiz-Collegium u. s. f. an den
Höfen, die Cabinetts-Räthe, Kammer-Räthe, Justiz-Räthe u.
s. f. als [
1339-1340] ein Ganzes betrachtet, deren
Versammlung und der Ort wo sie zusammen kommen. Das Schul-Collegium, das
Kirchen-Collegium, die sämmtlichen an einer Schule oder Kirche
befindlichen Lehrer, Geistlichen und Aufseher. Das Raths-Collegium u. s. f. Auf
Universitäten ist Collegium, nicht nur die Zusammenkunft der Studirenden,
den Unterricht eines Lehrers zu hören, sondern auch ein mit
Einkünsten versehenes Gebäude, worin die lehrenden und lernenden
wohnen, und worin Unterricht in den Künsten und Wissenschaften ertheilet
wird. In diesem Verstande heißen die Jesuiten ihre Schulen Collegia. Ja
der Vortrag des Lehrers selbst bekommt sehr oft diesen Nahmen. Daher, ein
Collegium lesen, nachschreiben, u. s. f. Latein. Collegium. [
1341-1342]