Collegial
, adj. et adv. welches aus dem mittlern Latein. collegialis
entlehnet, und nur in einigen Zusammensetzungen üblich ist. Die
Collegial-Kirche, ecclasia collegialis, welche von Canonicis bedienet wird, an
welcher sich ein Collegium von Canonicis befindet, die aber keinen Bischof,
sondern nur einen Propst oder Dechanten zum Haupte haben, wodurch sie sich von
einer Kathedral-Kirche unterscheiden, deren Haupt alle Mahl ein Bischof ist;
eine Stiftskirche, ehedem auch ein niederes Stift, oder Niederstift. Durch die
Canonicos wird sie von den gemeinen Pfarrkirchen unterschieden. Die
Collegial-Kirchen heißen auch Collegial-Kirchen, nach dem Latein. Ecclesia
collegiata. [
1339-1340]