Die Capitulation
, plur. die -en, überhaupt eine jede in Capitel getheilte
Schrift, in welcher weitesten Bedeutung aber dieses Wort nicht üblich ist,
wohl aber in der engern, eines in gewisse Absätze getheilten Vertrages.
Besonders wird im Krieg der Vertrag zwischen den Belagerern und der Besatzung
einer Festung wegen deren Übergabe eine Capitulation genannt. Sich auf
Capitulation ergeben. Die Capitulation halten, brechen u. s. f. Auch der
Vergleich, welchen ein Officier mit einem Soldaten schließt, und worin
sich dieser zu Kriegsdiensten auf eine gewissen Zeit verpflichtet, führet
diesen Nahmen. Daher der Capitulant des -en, plur. die -en, ein Soldat, welcher
auf Capitulation dienet. Noch berühmter sind die Capitulationen oder
Verträge, welche so wohl verschiedene geistliche Stiftungen mit ihren
Vorgesetzten, als auch die Reichsstände und in deren Nahmen die
Churfürsten mit einem Kaiser, bey deren Wahl schließen, welche daher
auch Wahl-Capitulationen genannt werden. Die Capitulation
beschwören. [
1305-1306]