Der Capitular
, des -en, plur. die -en, ein Canonicus oder Ordensglied,
welches das Recht hat, dem Capitel, oder der Versammlung seines Ordens oder
seiner Gesellschaft beyzuwohnen; bey den Domstiftern und den Ritterorden auch
wohl ein Capitular-Herr. Aus dem mittlern Latein. Capitularis und
Capitularius. [
1305-1306]