Capituliren
, verb. reg. act. eine Capitulation, d. i. einen Vergleich in
Vorschlag bringen und eingehen. Die Besatzung hat capituliret, hat sich auf
Capitulation ergeben. das Feind verlangt zu capituliren. So auch im gemeinen
Leben, mit jemanden capituliren, mit ihm wegen eines Vergleiches
unterhandeln. [
1305-1306]