Die Buße
, plur. die -n, von dem folgenden Verbo büßen. 1. *
Die Verbesserung einer verdorbenen Sache, im eigentlichsten Verstande, und ohne
Plural. In dieser im Hochdeutschen veralteten Bedeutung gebraucht nicht nur
Kero schon Puazza, sondern es kommt auch dieselbe noch hin und wieder im
Oberdeutschen vor, wo z. B. die Bußwürdigkeit der Wege, die
Nothwendigkeit ist, solche auszubessern. Besonders gebrauchte man es ehedem
für allerley Art der Hülfe.
Ob er besteckt mit seinem fueß, So thu im deß halben
khein pueß, Theuerd.
keine Hülfe. Das im wurde buoz und heil an sinem fuoz
getan, Fabeln der Schwäb. Dicht. Fab. 47. Bey dem Hornegk heißet
daher auch ein Arzeneymittel Puezz.2. Verbesserung, d. i. Ersetzung eines
zugefügten Schadens, oder einer angethauen Beleidigung. 1) *
Überhaupt, in welcher, im Hochdeutschen gleichfalls veralteten Bedeutung
dieses Wort in den mittlern Zeiten noch häufig vorkommt.
O we truren und klagen Wisol mir din mitfroiden werden iemer
buos, Reinmar der Alte,
wie soll mir für dich jemahls mit Freuden Vergütung
geschehen?
Die ich da minne uad miden muos Hat mir sorgen viel gegeben Der
mir niemer wirdet buos, Rudolph v. Rotenburg,
die mir nie vergütet werden. 2) Besonders. (a) Im
rechtlichen Verstande, da Buße diejenigen gerichtliche Genugthuung
bedeutet, welche man dem beleidigten Theile geben muß, besonders, wenn sie
in Gelde geschiehet; im Gegensatze der Brüche und wette, welche für
die Übertretung des Gesetzes an den Richter bezahlet wird. In dieser
Bedeutung ist es noch in Niedersachsen, im Hochdeutschen aber auch unter den
Handwerkern üblich, wo Bußen mehrmahls Geldstrafen bedeuten. In
weiterer Bedeutung führet auch, besonders im gemeinem Leben, eine jede
Strafe diesen Nahmen, wenn sie gleich nicht in Gelde, noch an den Beleidigten
gegeben wird. Einem eine Buße auflegen. Kirchenbuße. Ich will mir die
schrecklichsten Bußen auflegen, Weiße. Der soll sein Urtheil um der
That willen haben, es sey zum Tod, oder in die Acht, oder zur Buße am Gut,
oder ins Gefängniß, Esr. 7, 26. Darzuo wart ir buos gegeben, ward ihr
zur Strafe auferlegt, in der 44ten Fab. der Schwäb. Dichter. Ja es
bedeutet auch zuweilen so viel als ein jede Bezahlung, doch nur in den
Zusammensetzungen Einbuße und Zubuße. (b) Im theologischen Verstande,
die Genugthuung für begangene Sünden durch verdienstliche gute Werke.
In diesem Ver-stande kommt das Wort in der Römischen Kirche sehr
häufig vor, wo die Buße auch ein Sacrament ist. Einem eine Buße
auflegen, oder etwas zur Buße auflegen. In der Protestantischen Kirche hat
man dieses Wort behalten, aber einen andern Begriff damit verbunden; denn da
ist Buße nichts anders, als die schmerzhafte Reue über die begangenen
Sünden, so fern sie mit der Besserung des Lebens verbunden ist, und in
dieser Bedeutung ist der Plural ungebräuchlich. Buße thun. Eine
ernstliche, rechtschaffene Buße. Deine Buße ist nicht rechter
Art.Anm. Dieses Wort lautet bey dem Kero Puazza, bey dem Notker Buozzo. Beyde
gebrauchen es für Verbesserungen, der letzte aber schon für
poenitentia. Die Oberschwaben sprechen dieses Wort noch jetzt Buaß aus, um
welches alten Doppellautes willen es im Hochdeutschen auch ein langes u hat,
dagegen andere Mundarten es mit einem kurzen u Busse sprechen. Die Nieders.
Mundart hat hier statt des Zischlautes ein t, Bote, Schwed. Bot, Dän.
Boed, Bod, Angels. Bot, Engl. Bote, Holländ. Boete. So fern dieses Wort
eine Geldstrafe bedeutet, kommt es mit dem Latein. Emenda, und dem Franz.
Amende überein, welche eigentlich gleichfalls eine Verbesserung bedeuten.
S. das folgende. [
1277-1278]