Der Buchadel
, des -s, plur. car. ein Wort, welches so wohl im Abstracto von
der Würde, als auch im Concreto, und zwar collective von den damit
begabten Personen gebraucht wird. 1) Von demjenigen Adel, welcher ehedem mit
gewissen gelehrten Würden, z. B. der Doctor-Würde, verbunden war. 2)
In weiterer Bedeutung von einer jeden durch eine Urkunde neu ertheilten
adeligen Würde, und den auf diese Art in den adeligen Stand versetzten
Personen, von Buch, so fern es ehedem eine Urkunde bedeutete; daher dieser Adel
auch der Briefadel und in verächtlichem Verstande der Papieradel genannt
wird. In beyden Bedeutungen wird der Buchadel dem Erb- Standes- oder
Geburtsadel entgegen gesetzt. [
1235-1236]