Brandmarken
, verb. reg. act. in eben dieser Bedeutung. Einen
Missethäter brandmarken. Ein gebrandmarktes Gewissen. Man braucht aber
dieses Wort auch zuweilen in einem gleichgültigen Verstande, von einer
jeden Aufbrennung eines Zeichens, von welcher das vorige nicht
gebräuchlich ist. Ein Faß brandmarken. Das Hauptwort, das Brandmark,
im Dän. Brändemärke, kommt wenig mehr vor. [
1153-1154]