Die Brandmauer
, plur. die -n, eine Mauer zwischen zwey Gebäuden, das
Feuer bey einem entstandenen Brande abzuhalten. Ingleichen eine jede Mauer an
einer Feuerstätte, weil siegleichfalls zur Abhaltung des Feuers dienet.
Daher die Brandmauer in den Küchen, in den Schmelzöfen vor den
Blasebälgen, bey den Pechöfen, wo sie um den ganzen Ofen herum gehet,
u. s. f. Zuweilen bedeutet dieses Wort auch die äußerste Mauer eines
Gebäudes.
S. 2. Brand. [
1153-1154]