Brandmahlen
, verb. reg. act. mit einem Brandmahle versehen; besonders,
einen Verbrecher durch ein angebrennetes Zeichen kenntlich machen. Einen
Missethäter brandmahlen. Figürlich. Ein gebrandmahltes Gewissen, das
sich grober Verbrechen bewußt ist. Die Schuld, die mein erstes Leben
brandmahlt, durch Tränen auszulöschen, Dusch. Daher die Brandmahlung.
S. das folgende. [
1153-1154]