Bracken
, verb. reg. act. im gemeinen Leben, aussondern, von dem
Untauglichen seiner Art befreyen; im Nieders. wraken und wroken. Eine Waare
bracken. Das Schafvieh, das Rindvieh, die Fische u. s. f. bracken. Daher die
Brackbank, oder der Bracktisch, worauf solches geschiehet.
S. auch Ausbracken. [
1145-1146]