* Die Bracke
, plur. die -n. 1) Im Oberdeutschen einiger Gegenden so viel als
das Brack, d. i. Ausschuß. 2) In einigen [
1143-1144] Gegenden, z. B. in Liefland ist die Bracke eine Versammlung beeidigter
Personen, welche die zur Ausfuhre bestimmten Waaren, besonders aber den Flachs,
besichtigen und aussondern müssen. An andern Orten und bey andern Waaren
heißt ein solches Gericht das Schauamt oder Beschauamt. 3) In der Mark
Brandenburg bedeutet es die Sprengwage, woran die Pferde ziehen, und in manchen
Gegenden das Ortscheit an einer Sprengwage. [
1145-1146]