Beytreiben, verb. irreg. act. ( S. Treiben,) 1) Herbey treiben, doch nur in figürlicher Bedeutung und im gemeinen Leben, in den Ausdrücken: die Steuern, die Contribution, die Abgaben u. s. f. beytreiben, sie durch ernstliche oder gewaltsame Mittel heben, eintreiben. Daher die Beytreibung. 2) Das Beytreiben, des -s, plur. ut nom. sing. im Jagdwesen, ein Treiben, welches bey einem Hauptjagen nach dem verlorenen Treiben angestellet wird. [993-994] | |