Beytreiben
, verb. irreg. act. (
S. Treiben,) 1) Herbey treiben, doch nur in
figürlicher Bedeutung und im gemeinen Leben, in den Ausdrücken: die
Steuern, die Contribution, die Abgaben u. s. f. beytreiben, sie durch
ernstliche oder gewaltsame Mittel heben, eintreiben. Daher die Beytreibung. 2)
Das Beytreiben, des -s, plur. ut nom. sing. im Jagdwesen, ein Treiben, welches
bey einem Hauptjagen nach dem verlorenen Treiben angestellet
wird. [
993-994]