Der Beytrag
, des -es, plur. die -träge, von dem folgenden Verbo. 1)
Die Mitwirkung einzelner Dinge zur Hervorbringung eines gemeinschaftlichen
Ganzen, und was jedes einzelne Ding dazu mitwirkt. Ein Ganzes, welches aus dem
gemeinschaftlichen Beytrage aller Theile entstehet, deren jeder zur Bildung des
Subjectes das Seinige thut. 2) In engerer Bedeutung, thätige Mitwirkung
zur Vollendung einer Quantität, und dasjenige, was man dazu beyträgt.
Einen Beytrag thun. Ein Beytrag an Geld, an Getreide, an Lebensmittel u. s. f.
3) * Ein Zusatz zu einer Schrift; ein Nachtrag; doch nur im
Oberdeutschen. [
991-992]