Der Beytisch
, des -s, plur. die -e. 1) Ein kleiner Tisch, welcher an einen
größern angesetzet wird; nur im gemeinen Leben einiger Gegenden. 2)
An den Höfen werden die Tische, woran die Kammerherren u. s. f.
speißen, Beytische genannt, zum Unterschiede von dem Herrentische;
für welche Beytische denn auch eigene Beyköche gehalten werden,
welche die Speisen auf der Beyseite der fürstlichen Küche
zurichten. [
991-992]